Zusätzlicher Befähigungsnachweis der Grundausbildung für den Dienst auf Öl- Chemikalien- und Gastankschiffen

Seit Juni 2014 ist für die Anerkennung eines Befähigungsnachweises in der Grundausbildung für den Dienst auf Öl- Chemikalie- oder Flüssiggastankschiffen die Teilnahme an einem anerkannten Tankerbrandbekämpfungsmodul ergänzend zu Kenntnissen gemäß der Inhalte der Tabellen A-V/1-1 und A-V/1-2 erforderlich. Die in den Tabellen genannten Kenntnisse können durch Fahrzeit oder durch einen Tankergrundlehrgang erworben werden.

Seit Juni 2014 ist für die Anerkennung eines Befähigungsnachweises in der Grundausbildung für den Dienst auf Öl- Chemikalie- oder Flüssiggastankschiffen die Teilnahme an einem anerkannten Tankerbrandbekämpfungsmodul ergänzend zu Kenntnissen gemäß  der Inhalte der Tabellen A-V/1-1 und A-V/1-2 erforderlich. Die in den Tabellen genannten Kenntnisse können durch Fahrzeit oder durch einen Tankergrundlehrgang erworben werden.

Dieser Befähigungsnachweis ist nicht Teil des Befähigungszeugnisses für den technischen Dienst auf Schiffen mit jeder Antriebsleistung sondern stellt eine freiwillige Ergänzung dar, die nicht durch das Curriculum des Studiengangs Schiffstechnik abgedeckt werden muss.

Ich möchte Sie daher darauf aufmerksam machen, dass wir für die Veranstaltung "Dienst auf Tankschiffen" kürzlich eine Anerkennung des BSH als zugelassenen Tankergrundlehrgang erhalten haben. Auch die Seemannschule Travemünde hat für das ergänzende praktische Tanker-Brandbekämpfungsmodul eine vorläufige Zulassung  vom BSH bekommen und für das kommende Jahr folgende Termine ins Auge gefasst:

08.03. - 10.03.2017 (Wintersemesterferien)

19.07. - 21.06.2017 (Sommersemesterferien)

01.11. - 03.11.2017

Der Nachweis über die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Dienst auf Tankschiffen in Verbindung mit dem (freiwillig außerhalb des Studiums angesiedelten!!!) praktischen Tannkerbrandbekämpfungsmodul ersetzt laut BSH die früher anerkannten Nachweise der jeweiligen Fach- und Fachhochschulen. Befähigungsnachweise für den Dienst auf Tankschiffen aus Flensburg werden nur in Verbindung mit der Zulassungsnummer BSH-2016-954-001 erteilt.

Folgende Einschätzung des für die Zulassung zuständigen BSH-Vertreters gebe ich an Sie weiter, da Sie im Einzelfall mal nützlich sein könnte:

"Die Eingangsvoraussetzungen sind eigentlich nur die gültige Seediensttauglichkeit und die Sicherheitsgrundausbildung, somit könnten die SBTA-Schüler/innen der Fachschule beide Fachrichtungen und die Praxissemester-Studenten/innen beide maritimen Fachrichtungen bereits am Anfang der Ausbildung an diesen Wahlfach/Lehrgang teilnehmen, sie hätten damit auch gleich eine Möglichkeit bekommen gleich am Anfang Erfahrung auf Tankschiffen zu erwerben. Somit wäre es für sie auch leichter entsprechende Bordpraktikumsplätze zu erhalten."

Abschließend noch ein paar organisatorische Angaben zu dem ergänzenden Angebot der Seemannschule:

Insgesamt können 12 Teilnehmer an einem Kurs der Seemannschule teilnehmen,.

Plätze, die die Studierenden der Hochschule Flensburg nicht benötigen, füllt die Seemannschule mit externen Teilnehmern.

Der Kurs dauert 2,5 Tage und kostet 250,- Eur zzgl. Unterkunftskosten (Studenten erhalten 10 % Rabatt auf die Lehrgangskosten).

Ansprechperson: Larissa Buck

Koordination Fortbildungsbereich

Schleswig-Holsteinische Seemannsschule

Wiekstr. 3a

23570 Lübeck-Travemünde

Tel.: 04502 515221

Fax: 04502 515224

E-Mail: larissa.buck@seemannsschule.landsh.de

URL: www.seemannsschule-priwall.de